Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
der Firma Hindernisbau Bernd Rohlwing, Drebber/ Specken
1. Geltung
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehend aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote sind stets freibleibend und verlieren automatisch ihre Gültigkeit nach vier Wochen. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessung usw. bei Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchenübliche Annäherungswerte, daher unverbindlich.
2.2. Alle mündlichen, telegraphischen, telefonischen und fernschriftlichen Abmachungen von Seiten des Bestellers bedürfen, um bindend zu sein dessen schriftlicher Bestätigung. Bestellungen und Abmachungen sind erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder aber der Besteller die Ware gemäß Lieferschein übernommen hat. Der Besteller ist an seinen Auftrag bis zum Eingang einer Antwort auf die Bestellung gebunden. Erfolgt die Lieferung sofort ohne besondere Auftragsbestätigung, so gilt in diesem Falle der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit. Ergeben sich hiergegen späterhin begründete Bedenken, so können wir die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen oder vom Vertrage zurücktreten. Der Vertrag bleibt für den Besteller auch dann verbindlich, wenn einzelne Positionen des Auftrages unwirksam werden.
3. Rücktritt durch den Besteller
Tritt der Besteller vom erteilten Auftrag zurück, so hat er uns neben einer eventuellen Wertminderung den entgangenen Gewinn und die entstandenen Kosten zu erstatten. Rücksendung bereits gelieferter Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Eine Rücksendung bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch uns.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1. Die angebotenen bzw. bestätigten Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich wenn nicht anders vereinbart, ab Werk Drebber / Specken.
4.2. Bei Erhalt der Ware muss unverzüglich eine Prüfung auf Mängel vorgenommen werden, da nach Benutzung der Anspruch auf Ersatz oder Behebung entfällt.
4.3 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeitangaben werden möglichst eingehalten. Verzögerung durch Lieferung berechtigt weder zum Schadenersatz noch zum Rücktritt vom Vertrag. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt von unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen – gleichviel, ob im Werk des Lieferers oder bei seinen Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, Ausschusswerden, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Abbildungen, Gewichte und Maße sind nicht bindend. Durch Verbesserungen und Modelländerungen bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.
5. Zahlung
5.1. Alle Preise ab Werk Cornau nach gültiger Preisliste, zahlbar sofort netto Kasse.
5.2. Wir behalten uns vor, bei Aufträgen ab einem Gesamtrechnungsbetrag über 1.000,00 € nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung als Sicherheit von 10 % zu verlangen.
6. Haftung
6.1 Bei der Lieferung oder Abholung bestätig der Kunde im Anschluss an die Warenannahme / Kontrolle mit seiner Unterschrift die Ware ordnungsgemäß erhalten zu haben. Hiermit geht die Haftung jeglicher Art auf den Käufer über.
6.2 Bei der Lieferung der Leihartikel bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift, die auf dem Lieferschein angegebenen Positionen vollzählig erhalten zu haben. Falls bei der Abholung Differenzen zwischen den angelieferten und den abgeholten Leihartikeln entstehen sollten (beispielsweise durch Diebstahl), werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hindernisbau Bernd Rohlwing.
8. Gerichtsstand
Im Rechtsverkehr gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Diepholz als vereinbart.
9. Abweichende Bedingungen
Durch Erteilung des Auftrages gelten vorstehende Lieferungsbedingungen als vom Besteller anerkannt. Sollten von Seiten des Bestellers abweichende Bedingungen zu diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen erforderlich sein, bedürfen sie grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.
